Transparenzregister: Meldepflicht für GmbH und UG
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Seit 2021 müssen ALLE GmbHs und UGs aktiv ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister melden. Wer es versäumt, riskiert Bussgelder bis 150.000 EUR. Diese Anleitung zeigt den kompletten Prozess.
Pflichtmeldung für alle Kapitalgesellschaften: Wirtschaftlich Berechtigte korrekt melden und Bussgelder vermeiden.
## Was ist das Transparenzregister? Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register, in dem die "wirtschaftlich Berechtigten" von Unternehmen erfasst werden. Es dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. ### Wer ist meldepflichtig? - GmbH und UG (haftungsbeschränkt) - AG und KGaA - OHG und KG - Eingetragene Genossenschaften - Stiftungen und Vereine - Ausländische Gesellschaften mit Immobilien in Deutschland ### Wer ist NICHT meldepflichtig? - Einzelunternehmer - Freiberufler - GbR (aber ab 2024 im Gesellschaftsregister) ### Was ist ein "wirtschaftlich Berechtigter"? Jede natürliche Person, die mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte hält, oder auf andere Weise Kontrolle ausüben kann. Bei einer Ein-Personen-GmbH sind Sie selbst der wirtschaftlich Berechtigte. --- ## Erstmeldung durchführen ### Schritt 1: Registrierung auf transparenzregister.de 1. Gehen Sie auf transparenzregister.de 2. Klicken Sie "Registrierung" 3. Geben Sie ein: E-Mail, Name, Firma 4. Bestätigen Sie per E-Mail-Link 5. Legen Sie ein Passwort fest ### Schritt 2: Unternehmen zuordnen 1. Loggen Sie sich ein 2. Klicken Sie "Meldung erstellen" 3. Suchen Sie Ihr Unternehmen (über Registernummer oder Name) 4. Bestätigen Sie die Zuordnung ### Schritt 3: Wirtschaftlich Berechtigte melden Für jeden wirtschaftlich Berechtigten angeben: - Vorname und Nachname - Geburtsdatum - Wohnort (nur Stadt, nicht komplette Adresse) - Staatsangehörigkeit(en) - Art der wirtschaftlichen Berechtigung (z.B. "hält 100% der Anteile") - Umfang der Berechtigung (z.B. "mehr als 50% bis 75%") ### Schritt 4: Bestätigung 1. Prüfen Sie alle Angaben 2. Klicken Sie "Meldung abgeben" 3. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail 4. Die Meldung ist sofort wirksam --- ## Häufige Konstellationen ### Ein-Personen-GmbH / Ein-Personen-UG - Wirtschaftlich Berechtigter: Sie selbst - Art: "Unmittelbare Kontrolle durch Kapitalanteile" - Umfang: "Mehr als 75% bis einschließlich 100%" ### GmbH mit 2 Gesellschaftern (je 50%) - Beide Gesellschafter sind wirtschaftlich Berechtigt - Umfang jeweils: "Mehr als 25% bis einschließlich 50%" ### GmbH mit Gesellschafter-GmbH (Holding) - Sie müssen "durch die Kette hindurch" schaün - Wer ist die natürliche Person hinter der Holding? - Diese Person muss als "mittelbar Berechtigter" gemeldet werden ### Kein Gesellschafter über 25%? - Wenn kein Gesellschafter mehr als 25% hält: Die Geschäftsführung gilt als "fiktiv wirtschaftlich Berechtigter" - Meldepflicht besteht trotzdem --- ## Änderungsmeldungen ### Wann müssen Sie aktualisieren? - Gesellschafterwechsel (Anteilsverkauf) - Neuer Geschäftsführer (nur wenn fiktiv Berechtigter) - Adressänderung eines Berechtigten - Änderung der Anteile (Kapitalerhöhung) ### Frist - **Unverzüglich** nach Kenntnis der Änderung - In der Praxis: Innerhalb von 1-2 Wochen - Tipp: Aktualisieren Sie direkt nach dem Notartermin --- ## Bußgelder und Sanktionen | Verstoß | Bußgeld | |---------|----------| | Keine Meldung abgegeben | Bis 150.000 EUR | | Angaben unvollständig/falsch | Bis 100.000 EUR | | Vorsätzliche Falschangabe | Bis 1.000.000 EUR | | Wiederholter Verstoß | Erhöhung möglich | **Praxis:** Das Bundesverwaltungsamt (BVA) prüft automatisch und versendet Erinnerungsschreiben. Nach Fristablauf folgt ein Bußgeldverfahren. Die ersten Bußgelder lagen bei 1.000-5.000 EUR. --- ## Kosten - Meldung abgeben: **kostenfrei** - Registrierung: **kostenfrei** - Jahresgebühr: **4,80 EUR pro Jahr** (Rechnung kommt automatisch) - Abruf durch Dritte (z.B. Banken prüfen): Für den Abrufenden kostenpflichtig --- ## Tipps 1. **Sofort nach Gründung melden**: Nicht warten bis das BVA erinnert 2. **Bei jedem Notartermin prüfen**: Hat sich an den Anteilen etwas geändert? 3. **Holding-Strukturen dokumentieren**: Die Beteiligungskette schriftlich festhalten 4. **Jahresgebühr bezahlen**: Nichtzahlung führt ebenfalls zu Mahnungen 5. **Steuerberater informieren**: Viele Steuerberater übernehmen die Meldung (gegen Gebühr)
Themen: transparenzregister, gmbh, pflicht, compliance