Website-Impressum und AGB rechtssicher erstellen

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Ein fehlendes oder falsches Impressum kann eine Abmahnung mit Kosten ab 500 EUR bedeuten. Diese Anleitung zeigt alle Pflichtangaben und wie Sie AGB erstellen die wirklich schützen.

Impressum und AGB rechtssicher: Pflichtangaben, Widerrufsbelehrung und Abmahnschutz.

## Warum Impressum und AGB nicht optional sind In Deutschland gilt eine strenge Impressumspflicht. Paragraph 5 des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet jeden, der eine Website zu geschäftlichen Zwecken betreibt, ein vollständiges Impressum bereitzustellen. Das gilt ausdrücklich auch für Kleinunternehmer, Freiberufler und Einzelunternehmer — selbst ein einfacher Instagram-Account mit geschäftlichem Hintergrund braucht ein Impressum. Verstösse können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden und führen regelmäßig zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber oder spezialisierte Anwaltskanzleien. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind rechtlich gesehen freiwillig — aber für die meisten Unternehmen aus praktischen Gründen dringend zu empfehlen. AGB regeln die Spielregeln Ihrer Geschäftsbeziehung mit Kunden und schützen Sie im Streitfall. Ohne AGB gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen des BGB, die in vielen Punkten zugunsten des Verbrauchers ausgelegt sind. Besonders für Online-Shops sind AGB faktisch Pflicht, da sie Informationspflichten aus dem Fernabsatzrecht erfüllen und das Widerrufsrecht korrekt darstellen müssen. ## Das Impressum: Pflichtangaben im Detail Ein rechtssicheres Impressum muss von jeder Unterseite Ihrer Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein — die gängige Praxis ist ein Link im Footer, der auf jeder Seite sichtbar ist. Die Bezeichnung muss "Impressum" oder "Kontakt" lauten; kreative Bezeichnungen wie "Über uns" oder "Wer wir sind" genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht. Folgende Angaben sind für alle gewerblichen Websites Pflicht: Der vollständige Name des Betreibers — bei Einzelunternehmen Ihr bürgerlicher Vor- und Nachname, bei juristischen Personen der vollständige Firmenname inklusive Rechtsform und der Name des Vertretungsberechtigten. Die vollständige Postanschrift — ein Postfach genügt ausdrücklich nicht, es muss eine ladungsfähige Adresse sein. Kontaktmöglichkeiten zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme: mindestens eine E-Mail-Adresse und nach aktüller Rechtsprechung eine zweite Kontaktmöglichkeit wie Telefonnummer, Fax oder Kontaktformular mit garantierter Antwort innerhalb von 60 Minuten. Für bestimmte Unternehmensformen kommen weitere Pflichtangaben hinzu: Handelsregister-Eintrag (Registergericht und Registernummer), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach Paragraph 27a UStG (falls vorhanden — eine Steuernummer reicht nicht und sollte auch nicht angegeben werden), die zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (etwa Makler, Gastronomen, Handwerker mit Meisterpflicht) und bei reglementierten Berufen (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) die Berufsbezeichnung, Kammer und berufsrechtlichen Regelungen. Für GmbHs sind zusätzlich die Geschäftsführer namentlich aufzuführen, für AGs der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende. Kapitalgesellschaften in Liquidation müssen dies im Impressum kenntlich machen. ## Impressum erstellen: Praktische Umsetzung Nutzen Sie einen Impressumsgenerator, um sicherzustellen, dass Sie keine Pflichtangabe vergessen. Empfehlenswerte Generatoren sind der von eRecht24 (kostenpflichtig, dafür regelmäßig aktualisiert und mit Haftungsübernahme), der von der Deutschen Anwaltshotline (kostenlos) und der von Trusted Shops (kostenlos für Basisangaben). Beantworten Sie die Fragen des Generators gewissenhaft — falsche oder unvollständige Angaben im Impressum sind einer der häufigsten Abmahngründe im deutschen Internet. Ein häufiger Fehler: Viele Gründer geben ihre private Wohnanschrift nicht im Impressum an, weil sie Bedenken hinsichtlich ihrer Privatsphäre haben. Die Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Adresse ist jedoch eindeutig. Wer seine Privatadresse nicht öffentlich machen möchte, muss eine Geschäftsadresse nutzen — etwa durch die Anmietung eines virtüllen Büros oder Coworking-Platzes. Eine reine "c/o-Adresse" bei einem Bekannten ist umstritten und wird von vielen Gerichten nicht als ausreichend anerkannt. ## AGB erstellen: Was hineingehört Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten klar, verständlich und fair formuliert sein. Unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln sind nach Paragraphen 305 ff. BGB unwirksam — schlimmer noch, sie können abgemahnt werden und erwecken bei Kunden einen unprofessionellen Eindruck. Typische Regelungsbereiche in AGB sind: Geltungsbereich (für wen gelten die AGB, wie werden sie Vertragsbestandteil), Vertragsschluss (wann kommt ein Vertrag zustande — besonders wichtig bei Online-Shops), Preise und Zahlungsbedingungen, Lieferung und Versand (bei physischen Produkten), Eigentumsvorbehalt, Mängelrechte und Gewährleistung, Haftungsbeschränkung (im gesetzlich zulässigen Rahmen), bei Online-Handel das Widerrufsrecht inklusive Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, sowie Schlussbestimmungen (anwendbares Recht, Gerichtsstand bei B2B, Salvatorische Klausel). :::warning "Wichtig" Kopieren Sie niemals AGB von anderen Websites. Erstens verlet

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