Steuererklärung als Selbstständiger: Komplette Anleitung für Anfänger

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Die Steuererklärung als Selbstständiger klingt kompliziert – ist sie aber nicht, wenn man weiß wie. Diese Anleitung führt Sie durch jeden einzelnen Schritt: Von der Vorbereitung über die EÜR bis zum fertigen Steuerbescheid.

Ihre erste Steuererklärung als Selbstständiger steht an und Sie wissen nicht wo Sie anfangen sollen? Diese Anleitung erklärt alles – von der Vorbereitung bis zum Absenden – ohne Fachchinesisch.

## Steuererklärung als Selbstständiger: Komplette Anleitung für Anfänger Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt nicht nur unternehmerische Freiheit mit sich, sondern auch eine deutlich komplexere steuerliche Situation als im Angestelltenverhältnis. Während Arbeitnehmer oft mit einer einfachen Steuererklärung auskommen, müssen Selbstständige verschiedene Formulare, Anlagen und Voranmeldungen beherrschen. Dieser umfassende Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, welche steuerlichen Pflichten auf Sie zukommen, wie Sie die Einnahmenüberschussrechnung korrekt erstellen und welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen. ## Die Einnahmenüberschussrechnung: Ihr wichtigstes Werkzeug Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die den meisten Selbstständigen und Freiberuflern zur Verfügung steht. Das Grundprinzip ist denkbar einfach: Sie stellen Ihre Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber, und die Differenz ergibt Ihren steuerlichen Gewinn. Anders als bei der doppelten Buchführung gilt bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach Paragraph 11 des Einkommensteuergesetzes. Das bedeutet, dass Einnahmen in dem Jahr versteuert werden, in dem das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht, und Ausgaben in dem Jahr abgezogen werden, in dem Sie die Zahlung leisten. Die EÜR wird auf dem amtlichen Formular Anlage EÜR eingereicht, das seit einigen Jahren verpflichtend elektronisch über ELSTER übermittelt werden muss. Das Formular gliedert die Einnahmen und Ausgaben in verschiedene Kategorien, etwa Warenverkäufe, Dienstleistungen, Raumkosten, Versicherungen, Fahrzeugkosten und Abschreibungen. Achten Sie darauf, jede Position in der richtigen Zeile einzutragen, denn das Finanzamt verwendet diese Kategorisierung für automatisierte Plausibilitätsprüfungen. Berechtigt zur EÜR sind Freiberufler unabhängig von ihrer Umsatzhöhe sowie Gewerbetreibende, deren Jahresumsatz 600.000 Euro oder deren Jahresgewinn 60.000 Euro nicht übersteigt. Überschreiten Sie diese Grenzen, fordert das Finanzamt Sie zur Erstellung einer Bilanz auf, was deutlich aufwändiger ist. ## Anlage S, Anlage G und weitere Formulare Je nach Art Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie unterschiedliche Anlagen Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen. Freiberufler, also etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Journalisten, Künstler und Berater, nutzen die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Gewerbetreibende, also Händler, Handwerker, Gastronomen und viele Dienstleister, tragen ihre Einkünfte in die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein. Neben diesen Hauptanlagen benötigen Sie in der Regel den Mantelbogen, in dem Ihre persönlichen Daten und Sonderausgaben erfasst werden, sowie gegebenenfalls die Anlage Vorsorgeaufwand für Ihre Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, kommt die Anlage L für Lohnsteuer hinzu. Haben Sie ein häusliches Arbeitszimmer, müssen Sie die Kosten in der EÜR nachweisen und gegebenenfalls die Aufteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung dokumentieren. ## Die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Detail Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist für viele Gründer die erste regelmäßige steuerliche Pflicht. Im Gründungsjahr und im Folgejahr müssen Sie die Voranmeldung monatlich abgeben. Ab dem dritten Jahr richtet sich der Rhythmus nach der Höhe Ihrer Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr: Liegt diese über 7.500 Euro, bleibt es bei der monatlichen Abgabe. Bei einer Zahllast zwischen 1.000 und 7.500 Euro genügt die vierteljährliche Abgabe. Unter 1.000 Euro können Sie sogar von der Voranmeldung befreit werden und nur die jährliche Umsatzsteuererklärung einreichen. Die Voranmeldung muss bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Für die monatliche Abgabe bedeutet das: Die Januar-Voranmeldung ist am zehnten Februar fällig, die Februar-Voranmeldung am zehnten März und so weiter. Fällt der zehnte auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Sie können beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen, die Ihnen einen zusätzlichen Monat Zeit gewährt. Bei monatlicher Abgabe müssen Sie dafür allerdings eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Vorjahres-Zahllast leisten. In der Voranmeldung berechnen Sie die von Ihnen eingenommene Umsatzsteuer abzüglich der von Ihnen gezahlten Vorsteuer. Die Differenz überweisen Sie an das Finanzamt oder erhalten sie erstattet, falls die Vorsteuer höher war als die eingenommene Umsatzsteuer, was gerade in der Gründungsphase bei hohen Investitionen häufig vorkommt. ## Fristen und Termine im Überblick Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen, sofern Sie die Erklärung selbst erstellen. Beauftragen Sie einen Steuerberater, verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2023 bedeutet das: Ohne Berater ist der

Haeufig gestellte Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung machen?

Ja, unbedingt! Auch Kleinunternehmer müssen jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, inklusive der Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben auflisten. Was Sie sich sparen, ist lediglich die Umsatzsteuererklärung und die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Wenn Sie ein Gewerbe betreiben (nicht bei Freiberuflern), kommt ab 24.500 Euro Gewinn auch noch die Gewerbesteuererklärung hinzu. Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt sein. Nutzen Sie Steuersoftware wie WISO oder Taxfix - diese führen Sie durch den Prozess und übermitteln die Erklärung elektronisch an das Finanzamt.

Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen von Ihrem Umsatz und der Komplexität Ihrer Situation ab. Für einen einfachen Einzelunternehmer oder Freelancer mit bis zu 100.000 Euro Umsatz können Sie mit folgenden Jahreskosten rechnen: Einkommensteuererklärung 500-1.200 Euro, Anlage EÜR 400-800 Euro, Umsatzsteuererklärung 200-400 Euro, laufende Buchhaltung (wenn gewünscht) 100-250 Euro pro Monat. Insgesamt also ca. 2.000-5.000 Euro pro Jahr. Bei einfachen Verhältnissen (wenige Rechnungen, ein Einkommenstyp, keine Mitarbeiter) können Sie die Steuererklärung mit guter Software aber auch selbst erledigen. Bedenken Sie: Ein guter Steuerberater findet oft Gestaltungen, die mehr einsparen, als er kostet.

Was passiert wenn ich die Frist verpasse?

Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung versäumen, setzt das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest: 0,25% der festgesetzten Steuer pro angefangenen Monat Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei einer Steuerlast von 10.000 Euro wären das also mindestens 25 Euro pro Monat (da 0,25% = 25 Euro der Mindestbetrag entspricht). Nach 14 Monaten Verspätung wird es noch teurer. Zusätzlich können Zinsen auf die Nachzahlung anfallen. Mein Tipp: Wenn Sie merken, dass Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig (vor Fristablauf!) beim Finanzamt eine formlose Fristverlängerung - das ist meist problemlos möglich und wird in der Regel gewährt, besonders beim ersten Mal.

Kann ich die Steuererklärung auch ohne ELSTER machen?

Jein. Seit 2011 ist die elektronische Übermittlung für Selbstständige gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen aber nicht zwingend die ELSTER-Plattform des Finanzamts direkt nutzen. Stattdessen können Sie Steuersoftware wie WISO Steuer, Smartsteuer, Taxfix oder SteuerGo verwenden - diese Programme haben eine deutlich benutzerfreundlichere Oberfläche als ELSTER und übermitteln Ihre Erklärung im Hintergrund elektronisch an das Finanzamt (über die ELSTER-Schnittstelle). Auch Ihr Steuerberater überträgt die Erklärung elektronisch. Eine Abgabe in Papierform ist für Selbstständige nicht mehr zulässig. Die Software kostet ca. 25-50 Euro pro Jahr und führt Sie Schritt für Schritt durch alle Formulare.

Wie viel Steuern sollte ich zurücklegen?

Als Faustregel sollten Sie etwa 30% Ihres Gewinns (nicht des Umsatzes!) für Steuern zur Seite legen. Bei höheren Gewinnen über 60.000 Euro empfehle ich eher 35-40%, da Sie dann in höhere Steuertarife rutschen. Richten Sie am besten ein separates Tagesgeldkonto als Steuerrücklage ein und überweisen Sie bei jedem Geldeingang sofort 30% dorthin. So haben Sie das Geld nicht versehentlich ausgegeben, wenn die Steuervorauszahlung oder Nachzahlung fällig wird. Beachten Sie: Im ersten Geschäftsjahr gibt es oft noch keine Vorauszahlungen, sodass die gesamte Steuerlast auf einmal fällig wird - das kann bei 50.000 Euro Gewinn schnell 15.000 Euro oder mehr sein. Wer das nicht zurückgelegt hat, gerät in ernsthafte Liquiditätsprobleme.

Themen: Steuererklärung, EÜR, Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer, ELSTER, Selbstständig, Freiberufler, Gewerbetreibender, Anlage S, Anlage G