Nicht jedes Gewerbe darf ohne Weiteres ausgeueebt werden. Fuer bestimmte Taetigkeiten benoetigen Sie eine besondere Genehmigung oder Erlaubnis. Hier finden Sie eine Uebersicht.
Haeufige erlaubnispflichtige Taetigkeiten
Gastronomie - Gaststaetenerlaubnis (Konzession) nach GastG
Finanzdienstleistungen - BaFin-Erlaubnis oder § 34f/34h GewO
Personenbefoerderung - Genehmigung nach PBefG
Makler - Erlaubnis nach § 34c GewO
Versicherungsvermittlung - Erlaubnis nach § 34d GewO
Pruefen Sie vor der Gewerbeanmeldung, ob Ihre geplante Taetigkeit eine besondere Genehmigung erfordert. Bei Verstoessen drohen Bussgelder und Betriebsuntersagung.